Versicherungsschutz und Abgasanlage

  • Ich hatte gerade mal wieder einen Bericht im Fernsehen gesehen zur Thematik Versicherungsschutz und erloschene Betriebserlaubnis im Bereich Tuning


    Deshalb mal kurz eine Frage. Ich habe eine Friedrich Motorsport Downpipe mit Bull-X Anlage eingebaut und eingetragen bekommen.


    Mit einem professionellen schallpegelmessgerät ergeben sich bei den festgelegten polizeilichen Messeabständen 89 dB. Im fahrzeugschein stehen beim Corsa E OPC doch nur 82 dB.


    Das wäre doch jetzt erstmal nur bei einer polizeikontrolle problematisch wenn dort nachgemessen würde. Und man später auch feststellen würde dass die Anlage zu laut ist.


    Wie sieht die ganze Sache dann eigentlich bei einem Unfall aus erlischt dann der Versicherungsschutz weil das Auto keine Betriebserlaubnis mehr hätte durch die zu laute Abgasanlage?


    Wobei ja eigentlich eine eingetragene Downpipe und Abgasanlage keinen Einfluss auf einen Unfall hätte oder?


    sondern Probleme würde es doch nur geben wenn die Änderung nicht eingetragen sind oder irre ich mich?

  • Der Prüfer kann/muß eigentlich eine Dezibel Erhöhung eintragen.

    Nun kenn ich nicht die Gutachten im Detail, was die legale Kombinierbarkeit angeht, vieles ist ja Einzeln kein Problem. Bei einer späteren Messung blieben auch noch bis 5dB Toleranz.

    Vieleicht solltest du da doch noch einmal Rücksprache mit dem Prüfer halten.

    Was den Versicherungsschutz angeht, theoretisch ja, praktisch ist mir sowas noch nicht untergekommen.

  • Streng genommen müssen alle Leistungssteigerungen der Versicherung gemeldet werden, da das Fahrzeug danach möglicherweise nicht mehr der versicherten Typenklasse entspricht.

    Wie einzelne Versicherer das handhaben muss man erfragen, kommt ja vor allem auf das leistungsplus an.

    Bei mir sind es durch die Anlage weniger als 5% und bei meiner Versicherung hat man mir zu verstehen gegeben dass sich dadurch nichts ändern wird.

    Wenn bei Dir durch die Messung 89dB raus gekommen sind biste in dem Fall ausserhalb der 5dB Tolleranz, weil ja noch 82dB im Schein stehen, das könnte durchaus Probleme geben!

    Darum hat Motor-Krep bei mir 4dB Erhöhung vom TÜV-Nord durch aufwändiges Messverfahren ermitteln und eintragen lassen.

    Corsa E OPC Performance

    Check: 30mm Eibach pro Kit, Distanzscheiben 10/15mm, Heckscheibe clean, V2A AGA 3" ab Turbo mit HJS Sportkat und 100er Endrohren in schwarz.

    ToDo: Software anpassen, diverse Kleinigkeiten und später evtl. Hardwareubgrade auf X, Y und vielleicht noch Z! =)


    "Mit dem geht's nicht, der kann nur klingen!"

    #gekrept - weil besser is das!

  • Aber wenn die Downpipe durch die DEKRA abgenommem und eingetragen wurde, so wie später auch die bull-x Anlage durch die GTÜ in Verbindung mit der Downpipe, ist man doch erstmal auf der sicheren Seite bei einem Unfall oder?

  • Das kann man schlecht abschätzen, ich weiß ja nicht wie pingelig die sind.

    Tendenziell sind die billigsten (Direktversicherungen) die größten Troublemaker bei sowas.

    Alt eingesessene wie meine, die in jedem Kaff noch ne kleine Filiale haben und deswegen nen Batzen teurer sind gehen da in der Regel gelassener mit um.

    Ich würde einfach mal anfragen wie das bei Deiner aussähe, wenn du sowas vor hättest, rein hypothetisch natürlich. ;)


    Rechtlich gesehen ist alles per Gutachter überprüft und abgenommen, das heißt aber eben nicht das es bei Kontrollen zu 100% wasserdicht ist.

    Der gemessene dB Wert könnte Dir bei einer erneuten Überprüfung dann auf die Füße fallen.

    Corsa E OPC Performance

    Check: 30mm Eibach pro Kit, Distanzscheiben 10/15mm, Heckscheibe clean, V2A AGA 3" ab Turbo mit HJS Sportkat und 100er Endrohren in schwarz.

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  • Ich werde nächste Woche Montag mal meinen Versicherungsmakler anrufen. Habe aber auch gerade gesehen dass im fahrzeugschein jetzt auch 159 kW stehen.


    Das Fahrzeuggeräusch kann ja natürlich dann auch bei einem alten Auto mit original Anlage irgendwann lauter werden. und wenn das dann wirklich Auswirkung hätte, wäre ja auch in diesem Fall kein Versicherungsschutz da.


    aber auf jeden Fall vielen Dank für deine Infos haben wir auf jeden Fall sehr weitergeholfen.

  • Wegen der Versicherung würd ich mir keine Sorgen machen, höchstens wegend der Lautstärke.

    Wenn es bei einer Kontrolle zu laut ist, kann die Weiterfahrt untersagt werden. Selbst wenn sich später herausstellt, dass alles i.O. ist, hat man ersteinmal den Ärger und viel Rennerei.

    Wenn man so mitbekommt was in Großstädten so los ist, und auch am Nürburgring sind sehr oft Kontrollen mit Pegelmessungen usw.

    es ist immer der Fahrzeughalter/führer für den aktuellen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.

    Wenn Auspuffanlagen lauter werden, egal warum, hat man laut Gesetz nachzuarbeiten bis es eben wieder passt.

  • Das ist mir jetzt aber gerade peinlich ???.

    Die Messung hat bei Fahrzeugen über 5000 Umdrehung nenndrehzahl mit der Hälfte der nenndrehzahl zu erfolgen. Das heißt keine 3750 sondern 2900.

    Und da werde ich sicherlich dann keine 89 dB mehr haben.

  • Das ist das, woarauf ich versuche schon länger hin zu weisen...

    Egal welche Gutachten die AGAs haben - Dein KFZ darf nicht lauter werden. Ist trotz Gutachten eine dB-Erhöhung im unzulässigen Bereich erlischt theoretischer Weise die Betriebserlaubnis wenn die dB-Anhöhung nicht eingetragen ist. Diese Eintragung geht nur (so meine ich gelesen zu haben) in Kombination mit einer Leistungsstierung die wiederum eingetragen werden muss.

    Da spielt für die Herrn und Damen Ordnungshüter dann schlussendlich das Papier keine Rolle mehr. Das ist der Grund, warum ich mich davor scheue den Vorschalldämpfer von Novus (habe den schon selber gehört) unter mein Auto zu bauen.

    Papiere ja, aber ich glaube das Ding ist/wird dann zu laut und würde einer dB-Messung am Straßenrand nicht bestehen

    Zum Thema Leistungssteigerung: Alles was eine EG-Betriebserlaubnis hat, soll in der Theorie laut vorgaben den Prüfungen eines Serienteils sehr nahe bis indentisch sein. Somit sollte es "theoretisch" auch zu keiner Leistungssteigerung bzw. dB-Erhöhung kommen - leider aber sehr oft nur "theoretisch".

  • Seit 2016 sind maximal sind 75dB pro Tonne Fahrzeuggewicht bei 200kW erlaubt.

    Das gilt für Sportwagen. Der Corsa wird dort aber nicht eingestuft, sondern gilt als sportlich Kompakt. Hier kann nun der TÜV eingreifen und den Wagen anders einstufen. Daher die mögliche Eintragung einer Erhöhung. (Meistens in Verbindung mit einer Leistungssteigerung, je nach Grundmasse / Leistung des Autos)

    So die Verordnung der EU. Das soll in Zukunft sogar bis zu 68 - 69dB runtergehen, was fast unmöglich ist. Da sind Elektroautos schon lauter. (Abrollgeräusche)

    Gemessen wird nach entsprechenden Vorgaben. Da wird bei vielen Herstellern schon bei Neuwagen getrickst, so das die Lautstärke in dem bestimmten Drehzalbereichen leiser ist.

    Der Corsa ist zum Glück noch vor 2016 homologiert worden, daher trifft ihn das als Neuwagen nicht mehr. Der ganze Kram ist verdammt kompliziert, es gibt große Grauzonen und vieles ist Auslegungssache.

    An diese Vorgaben müssen sich aber Hersteller für Zubehör-Auspuffanlagen halten. Und hier liegt der Hund begraben. Zum Zeitpunkt des Einbaus halten viele Anlagen diese Werte ein. Erst mit dem "verbrennen" der Füllstoffe werden die Anlagen lauter und der Halter wäre nach einiger Zeit wieder der Dumme.

    Es gibt auch Ausnahmen für Kaltstartphase, sowie ab bestimmten Drehzahlen im entsprechenden Gang bei Klappenanlagen)

    Hier etwas zum einlesen: https://www.mycarly.com/de/blo…laut-darf-mein-auto-sein/