Ich glaube formell ist eine freie Werkstatt mit einem Vertragshändler gleichzusetzen, die Garantie erlischt dadurch nicht. Zumindest ist dies gesetzlich so vorgesehen.
In der Praxis sieht das bei Garantiefällen einfach besser aus, wenn das Auto bei einem Vertragshändler gewartet wurde. Da liegen einem zumindest keine potentiellen Steine im Weg. Darüber lässt sich streiten, aber bei richtig gravierenden Fällen schauen die auch genau nach, was in der freien Werkstatt verzapft wurde... Da streiten sich die Geister...
Garantieverlängerung ist eigentlich eine gute Sache. Vor allem wenn der Wagen schon negativ aufgefallen ist und außerplanmäßig repariert werden musste. Kommt halt auch aufs Alter und die Kilometer an. Ab 50.000km übernimmt die Garantie eben nicht mehr alles an Kosten und da muss man dann kalkulieren, ob sich der Mehraufwand lohnt.
Letztendlich ist ein Blick in die Glaskugel, man weiß ja nicht, was der Wagen einem noch über die Zeit an Zickereien beschert...