Hallo!
Vom Gesetzgeber her ist alles ok.
Der TÜV kann nichts beanstanden, das Reifenalter (DOT-Nummer) ist nicht relevant, das ist nur eine Empfehlung. Nur wenn die rissig oder porös sind, ist das ein erheblicher Mangel .
Genauso ist die Mindestprofiltiefe von 3mm (Sommer-) und 4mm (Winterbereifung) nur eine Empfehlung, gesetzlich ist die Vorgabe 1,6mm (was ich als ratzenblank bezeichnen würde).
Dafür sind in der heutigen Zeit eine Reifendruckkontrolle und eine Warnmeldung für die Hochschaltempfehlung gesetzlich vorgeschrieben.
Sowas ist typisch deutsch.
Der Händler hat auch nichts falsch gemacht, entweder wollte der Vorbesitzer kein Geld für den zweiten Reifen ausgeben oder halt der Händler nicht (geschenkt bekommt er den zweiten auch nicht).
Was man selber machen würde oder was technisch am sinnvollsten gewesen wäre, steht auf einem anderen Blatt.
Ich würde das Geld für Reifen mit gleicher Profiltiefe investieren, wenn du irgendwo wann mal nur die drei machst, verfolgt dich das Thema ja ewig weiter.
Gruß Ralf