Ist den eine Lightbar laut STVO erlaubt.
Also laut STVZO ist eine Arbeitsleuchte erlaubt. Hierzu gibt es nur die Auflage, dass sie im Straßenverkehr nicht benutzt werden darf. Bauart oder Lage sind nicht geregelt.
Meine Lightbar hat immerhin eine E-Prüfzeichen und kann als Fernlicht zugelassen werden, muss dann mit dem Fernlicht gekoppelt werden und entsprechende Auflagen erfüllen(Höhe, Anzahl, Abstand, Abblendlicht etc.).
Ich war noch nicht beim Tüv, aber ein Bekannter von mir ist Tüvprüfer und er sagt, er kann es nicht bemängeln. Ich habe ihm gesagt, was ich vorhabe, und er hat es befürwortet unter den Auflagen, dass ich sie im Bereich der STVO nicht verwende. Mehr weiß ich derzeitig auch nicht.