In deinen COC Papieren werden sicher keine 195/45R17 noch, die 205 eingetragen sein.
ZitatAlles anzeigenWird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Wenn es die verlinkten Felgen sind, müsste es für dein Vehikel passen. Ich würde an deiner Stelle zum FOH fahren und mir erstmal die COC Papiere aushändigen lassen, ggf. eine Kopie machen lassen, falls sich das Fahrzeug noch in der Finanzierung befindet.