Sturzkorrekturplatten für die HA

  • Ein TÜV-Gutachten ist ein Dokument das bestätigt, das ein unabhängiges Prüfunternehmen explizit das genannte Bauteil mit exat dem genannten Fahrzeug getestet und freigegeben hat. Wenn alle Auflagen erfüllt sind so ist es eine Standard Eintragung.


    Ein Materialgutachten ist lediglich eine Bestätigung vom Hersteller des Bauteils wo meist nur die Materialbeschaffenheit etc. beschrieben wird. Für den TÜV Prüfer völlig unrelevant. Alles lässt sich per Einzelabnahme eintragen wenn es nicht gegen die STVO entspricht.


    Aber mal so nebenbei, Wenn das verbaut ist, liegen doch die Radschrauben nicht mehr zu 100% voll auf? Damit wäre doch deren Festigkeit nicht mehr gewährleistet?

    Einmal editiert, zuletzt von Norry1st ()

  • Aber mal so nebenbei, Wenn das verbaut ist, liegen doch die Radschrauben nicht mehr zu 100% voll auf? Damit wäre doch deren Festigkeit nicht mehr gewährleistet?

    Ich hätte da auch Bedenken. Zum einen werden die Schrauben des Achszapfens durch die Schrägstellung am Schraubenkopf anders belastet, zum anderen stellt sich auch die Frage ob die Schrauben denn noch lang genug sind. Die Schrauben sind 28 mm lang. 3 mm ist die Sturzplatte stark, macht also mal 2 Gewindegänge weniger.


    "Durch das im Lieferumfang enthaltene Materialzertifikat kann eine Eintragung per Einzelabnahme auch bei Serienfahrzeugen ermöglicht werden"


    Eine Eintragung kann ermöglicht werden. Soll das dann heißen, es kann im Ermessen des Prüfingenieurs liegen?


    Durch entsprechende Gegenplatten achsseitig und längere Schrauben könnte der Hersteller hier sicherlich nachbessern.

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  • Eine Eintragung kann ermöglicht werden. Soll das dann heißen, es kann im Ermessen des Prüfingenieurs liegen?

    Ja, so ist es. Deshalb gibt es einen Vordruck, mit dem man sich vorher beim TÜV-Prüfer informieren soll.