Beiträge von Red_opc.line

    Vielen Dank für deine Antwort!


    Ich war bereits beim TÜV, um mich zu dem Thema zu informieren. Dort wurde mir geraten, mich direkt mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen, da in meinem Fall weder eine Einzelabnahme noch ein vollständiges Auflastungsgutachten notwendig sein sollten.


    Mir ist bewusst, dass ein solches Gutachten zwar ein möglicher Weg wäre, dieser jedoch mit hohen Kosten verbunden ist – obwohl es in meinem Fall eigentlich nicht nötig wäre. Ich möchte lediglich die Serienwerte bestätigt bekommen, nämlich 580 kg ungebremst und 1120 kg gebremst, die ja auch hier im Forum bereits als die originalen Werte genannt wurden.


    Mein Anliegen an den Opel-Kundenservice war daher auch, mir diese Werte in Form einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bestätigen. Leider verlief die Kommunikation dort etwas schwierig: Der zuständige Mitarbeiter sprach nur gebrochen Deutsch, wodurch es vermutlich zu einem Missverständnis kam. Statt der gewünschten Bestätigung erhielt ich lediglich eine Standardantwort mit dem Hinweis, wo ich die Anhängelast in meinem Fahrzeugschein finde.

    Vielen Dank erst einmal für eure Hinweise und Nachfragen!


    Hier nun meine Antworten auf die offenen Punkte – ich hoffe, das hilft zur besseren Einordnung weiter:




    1. Zum Thema COC-Papier:

    Ich habe versucht, das COC über zwei Opel-Händler zu bekommen. Beide teilten mir mit, dass das schwierig werden könnte, da es sich laut ihren Systemen wohl um ein Erprobungsfahrzeug handelt. Sie verwiesen mich deshalb an den Opel-Kundenservice.


    Daraufhin habe ich den Kundenservice kontaktiert. Beim ersten Versuch kam es offenbar zu einem Missverständnis (vermutlich wegen automatischer Übersetzung oder Ähnlichem), und ich erhielt lediglich eine allgemeine Liste technischer Daten.

    Am nächsten Tag habe ich erneut rund eine Stunde mit dem Kundenservice telefoniert und warte nun auf die Rückmeldung – hoffentlich diesmal mit dem richtigen Dokument.




    2. Herkunft der Information “Erprobungsfahrzeug”:

    Im Fahrzeugschein unter Punkt 2 steht wörtlich:

    „ERPROBUNGSFAHRZEUG DER ADAM OPEL AG, LT. TÜV PFUNGSTADT, GUTACHTEN NR. G390412380, V. 22.10.2014, DATUM ZUR EMISSIONSKLASSE: 30.10.2014 – ZU 20 M“


    Das deutet für mich klar darauf hin, dass es sich um ein Erprobungsfahrzeug gehandelt hat. Ob und inwiefern das Fahrzeug von der Serie abweicht, lässt sich für mich natürlich nicht final beurteilen – ich bin genau deshalb auf eure Einschätzung angewiesen.




    3. Zur VIN / Modelljahr:

    Die 10. Stelle der Fahrgestellnummer ist ein „F“, was dem Modelljahr 2015 entspricht – also Serienproduktion.




    4. Allgemeiner Hinweis zur Kommunikation:

    Es tut mir leid, wenn mein Vorgehen in manchen Augen unstrukturiert oder unvollständig wirkte. Ich bin bemüht, alle Infos nach bestem Wissen zu liefern und bin für jede Hilfe dankbar.

    Ein Forum lebt ja vom freiwilligen Austausch – niemand ist gezwungen, zu antworten. Dennoch schätze ich jede Rückmeldung sehr und versuche ebenfalls, meinen Teil dazu beizutragen.




    Vielen Dank an alle, die sich hier mit einbringen!

    Hallo zusammen,

    ich fahre einen Opel Corsa E 1.4 Turbo (101 PS, Baujahr 2014) und bin aktuell etwas irritiert, was die Anhängelast angeht.


    Laut Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) darf mein Wagen sowohl gebremst als auch ungebremst nur 500 kg ziehen (Feld O.1 und O.2).

    Das kommt mir ehrlich gesagt ziemlich wenig vor – vor allem, da viele hier im Forum berichten, dass ihre Corsa E mit gleichem Motor deutlich höhere gebremste Anhängelasten (z. B. 900 kg oder mehr) eingetragen haben.


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder weiß, woran diese Einschränkung liegen könnte?

    Ich würde mich freuen, wenn ihr eure Erfahrungen oder Meinungen dazu teilt.


    Viele Grüße