17 Zoll ohne Sportfahrwerk ?

  • Hallo ! :)


    Habe hier mich was ''erlaubte Felgengrößen'' angeht schon durchgelesen, bin aber doch noch verwirrt.
    Stimmt das jetzt das ich ohne das Sportfahrwerk und den Lenkeinschlagbegrenzer nur bis max. 16 Zoll fahren darf ?
    Und warum ?


    Ich würde gerne 17 Zoll montieren und finde auch einige Felgen mit ABE.
    In keiner der Listen der Gutachten steht etwas davon das man die Felgen nicht fahren darf.


    Was jetzt ?
    Hier heißt es nein, in dem Gutachten ja ?!?!?!


    Was sagt die Polizei / der TÜV dazu ?
    Solange das Fahreug im Gutachten steht ohne spezielle Bemerkungen ist das doch eigentlich legal oder ?



    Beispiel im Bild.
    Gutachten für 17 Zoll Felgen für Corsa E von 51-85 KW


    Gruß Christian

  • Servus,


    Wenn in der ABE keine weiteren Auflagen hinterlegt sind, ist das so i. O.
    Ansonsten könntest du auch, vorausgesetzt der Reifen ist abgedeckt & beim verschränken nirgends etwas angeht, das ganze auch beim TÜV abnehmen lassen.
    Ich könnte dir hier noch einiges dazu erläutern, ist aber angesichts der Frage nicht notwendig.


    Stay tuned.


    Mit freundlichen Grüßen
    bazidibavaria

  • Genau so sehe ich das auch !


    Solange das Fahrzeug im Gutachten steht und keine Auflagen drin stehen ist es eigentlich erlaubt.


    Und da die größeren und somit auch breiteren Felgen eine kleinere ET haben ist ja auch der Lenkeinschlagbegrenzer auch nicht erforderlich oder ?



    Auszug aus der ABE:



    ''Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr............
    des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
    den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. ''


    ''Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
    der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    (FZV) nicht erforderlich.''


    Corsa E Edition , 3-Türer , Schneeweiß
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  • So sehe ich das auch.


    War jetzt beim Tüv , der meinte , sobald das Fahrzeug in dem Gutachten steht und keine weiteren Auflagen dort sind darf ich die fahren.


    Gruß Christian

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  • Wenn er die Reifen schon montiert hat und im Fahrzeugschein eingetragen sind dann kein Tüv. Klar. Aber man darf generell keine Reifengröße fahren die nicht im Fahrzeugschein bzw COC Papieren stehen. Sonst könnte man ja fahren was man will. Nochmal. Es geht um die Reifen. Nicht um die Felgen. Wenn für die Felge eine ABE gibt mit der Reifengröße ist alles ok. Das meine ich damit

  • Und was macht das für einen Sinn?


    Wieso darf ich laut Gesetz dann keine 17" Reifen aber dafür 17" Felgen fahren ?


    und im Fahrzeugschein steht ja auch nur eine von mehreren Reifengrößen drin, soweit ich weiß auch immer die kleinste .



    Also in meinen Augen ist das alles Blödsinn.
    In dem Gutachten der Felge stehen ja für mein Fahrzeug in Kombination mit der Felge zugelassene Reifengrößen.




    ''Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr............
    des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
    den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. ''




    ''Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
    der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    (FZV) nicht erforderlich.''

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  • Niemand sagt das du 17 Zoll nicht fahren darfst. Du mußt nur was amtlich schriftliches haben. In den neuen Fahrzeugscheinen steht nur eine Größe drin. Richtig. Aber wenn du in den COC Papieren eine Reifengröße ( zb. 215/45 R17) Dann kannst du ohne Tüv Abnahme sie fahren.
    Eine ABE ist nur eine Freigabe vom Herrsteller für das Produkt was für deine Auto zählt. In der Anahme das die Reifengröße überhaupt zugelassen/ eingetragen ist. Und damit amtlich ist. Eine ABE bezieht sich nur auf das Teil was du dir käufst.
    Beispiel: Spurplatten mit ABE/TEILEGUTACHTEN. Pflicht Tüvabnahme. Auch wenn dort die Reifenkombi mit aufgeführt sind.


    Jede Änderung am Fahrwerk ( Felgen, Tieferlegung, Spurplatten usw)ist Abnahmepflichtig.
    Dazu brauchst du die ABE bzw Teilegutachten die du beim Tüv vorlegst. Erst dann gibt dir der Tüv den Segen. Damit bist du bei jeder Polizeikontrolle aus dem Schneider. Ohne dem ist es illegal. Und KANN teuer werden. Aber wenn du anderer Meinung bist fahre. Ich kann nur aus meiner 30 jährigen Erfahrungen sprechen aus diversen Abnahmen und Eintragungen. Gute Fahrt weiterhin :)

  • Ich bezweifle auch nicht deine Aussage, nicht falsch verstehen! :)


    Ich meinte mit Blödsinn das es einfach so unübersichtlich ist.
    Im Gutachten steht was anderes als im Schein/ Coc.




    Das heißt, solange die in der ABE aufgeführten Auflagen erfüllt sind wird mir der Tüv diese Felgen auch eintragen ?

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